BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement für Fachwirte
Das sogenannte „BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement“, häufig auch fälschlicherweise einfach als betriebliche Gesundheitsförderung bezeichnet, wird für Unternehmen immer wichtiger. Nicht zuletzt, da mittlerweile viele Arbeitnehmer großen Wert auf eine angemessene Work-Life-Balance und einen gesunden Lebensstil legen. Davon ab wird hierdurch die Zahl der Krankheitsstage gesenkt, was nicht unerheblich für den Erfolg des Unternehmens ist.
Das BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement ist auch für den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen relevant!
Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf das klassische „Betriebliche Gesundheitsmanagement“ mit seinen 3 Säulen – hier schauen wir uns auch einige Beispiele an. Insbesondere in großen Unternehmen trifft man in der Regel ein BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement an. Auch für den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist dieser Themenbereich relevant.
Die 3 Säulen des BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das klassische BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement besteht aus 3 Säulen. Hierbei handelt es sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Wie in der Grafik zu sehen, gibt es neben Pflichtmaßnahmen auch freiwillige Angebote.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Was den Arbeits- und Gesundheitsschutz betrifft, gilt es in Deutschland sowohl staatliche Vorschriften (staatlicher Arbeitsschutz) als auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsschutz) zu berücksichtigen.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist sowohl für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer eine Pflichtmaßnahme.
Dies bedeutet für den Gesundheitsschutz, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsmediziner für die arbeitsmedizinische Betreuung zur Verfügung stellen muss, die Arbeitnehmer müssen diese im Gegenzug in Anspruch nehmen. Welche Untersuchungen notwendig sind, hängt vom Betrieb und einer möglichen Gesundheitsgefährdung ab. Gesetzliche Grundlagen sind hierbei unter anderem:
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Für den Bereich Arbeitsschutz stehen die Verhütung von Arbeitsunfällen und auch die arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Mittelpunkt. Auch eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung zählt dazu. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und weitere Schutzsysteme spielen hierbei ebenfalls eine Rolle.
Wesentliche Rechtsgrundlage ist hierbei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), allerdings müssen auch verschiedene Unfallverhütungsvorschriften und das Produktsicherheitsgesetz berücksichtigt werden.
Sowohl der Arbeitsschutz wie auch der Gesundheitsschutz sind umfangreiche Themengebiete.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement
Das „BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement“ findet Anwendung, wenn ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Der Arbeitgeber ist nach SGB IX dazu verpflichtet ein BEM anzubieten, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit noch andauert. Die Betriebsgröße ist hierbei irrelevant.
Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Mitarbeiters zu erhalten.
Dies soll durch eine individuelle und passgenaue Unterstützung erfolgen, beispielsweise:
- Stufenweise Wiedereingliederung, Betriebliche Wiedereingliederung
- Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit,
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Medizinische/ berufliche Rehabilitation
- Arbeitsplatzwechsel (im Unternehmen)
Die betriebliche Gesundheitsförderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- arbeitsplatzbezogene Rückenschule oder
- arbeitsplatzbezogenes Training (Erlernen von gezielter Dehnung und Ausgleichsbewegungen).
- Stresbewältigungsseminare
- Präventionssport
- Rückenschule
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