Sozialversicherungen im Überblick für Fachwirte
Die Sozialversicherungen in Deutschland, als gesetzliche Zwangsversicherungen für abhängig Beschäftigte, sollen Bürger von existenziellen Risiken und finanziellen Überforderungen schützen. Eine Übersicht über die fünf Sozialversicherungen findest Du auf dem Schaubild (letzte Seite) – hier sind u.a. auch die Träger, der jeweilige Beitrag, und eine Auswahl an Leistungen aufgelistet.
Es gilt zu beachten, dass die Versicherungsleistung an die Zahlung von Beiträgen als Gegenleistung gekoppelt ist – die Finanzierung erfolgt demnach zum einen durch die Beiträge, zusätzlich jedoch auch durch staatliche Zuschüsse.
Exkurs: Dem gegenüber stehen im Sozialstaat die Fürsorgeleistungen wie beispielsweise das Bürgergeld, welches nach Überprüfung der Bedürftigkeit gewährt wird sowie die Versorgungsleistungen (z.B. Beamtenversorgung, Kindergeld), welche durch Steuermittel aufgebracht werden.
Bei den Sozialversicherungen gilt das Kausalprinzip – wenn die (versicherten) Ansprüche vorliegen wird die Leistung gewährt, unabhängig davon ob die Bedürftigkeit vorhanden oder die Leistung ausreichend gestaltet ist.
Was ist wichtig im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen?
Für den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und auch für die Prüfung vor der IHK solltet ihr einen gewissen Überblick über die Sozialversicherungen besitzen – neben den Versicherungen an sich sind auch folgende Begriffe häufige Begleiter.
Ein Überblick über die Sozialversicherungen ist für den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und für die IHK-Prüfung unerlässlich!
Besonders Begriffe wie Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sowie Subsidiaritätsprinzip sollten einem in jedem Fall bekannt sein.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze? – Siehe Schaubild letzte Seite
- Ab dieser Einnahmenhöhe (Brutto) steigt der zu leistende Beitrag nicht weiter – hier ist die Grenze zur Beitragsbemessung erreicht.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze? – Jahresarbeitsentgeltgrenze – Siehe Schaubild letzte Seite
- Dem Angestellten steht ab dieser Einnahmenhöhe (Brutto) frei, sich privat zu versichern oder weiterhin freiwillig in der GKV versichert zu bleiben.
Was ist das Solidaritätsprinzip? – Gleicher Leistungsanspruch für alle – Alle für einen, einer für alle!
- Selbst bei unterschiedlicher Beitragshöhe (da ja prozentual vom Brutto berechnet) steht jedem Mitglied der gleiche Leistungsanspruch zu. (Azubi, Rentner, Angestellte, Gut oder weniger gut Verdienenden)
Was ist die Versicherungspflicht? – Zwangsversicherungen
- Bei den Sozialversicherungen handelt es sich um Zwangsversicherungen (für abhängig Beschäftigte)
Was ist die Beitragsfinanzierung? – Versicherungsbeiträge und staatliche Zuschüsse
- Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Gehalt (ausgenommen Unfallversicherung). Sie wird paritätisch (geteilt) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (plus evtl. Zusatzbeiträge) aufgebracht. Die Beitragshöhe wird durch die Beitragsbemessungsgrenze
Was ist das Umlageverfahren? – Umlagefinanzierung der Sozialversicherungen
- Die durch die Beiträge einer Periode aufgebrachten Mittel müssen direkt in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen „umgelegt“ werden – sämtliche Beiträge sind daher so zu bemessen, dass die Leistungen der Periode hierdurch gedeckt werden. Es wird kein „Kapitalstock“ für zukünftige Leistungen als Rücklage gebildet.
Was ist das Äquivalenzprinzip? – Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung
- Je höher der Beitrag, desto höher die Leistungen – betrifft nur die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. (Findet sich auch bei der PKV, der privaten Krankenversicherung)
Was bedeutet Selbstverwaltung? – Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Die Sozialversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen usw.) führen die staatlich zugewiesenen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht finanziell und organisatorisch selbständig aus. Sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sind an der Selbstverwaltung beteiligt.
Was ist das Subsidiaritätsprinzip? – Hilfe nach Eigeninitiative/ Selbsthilfe
- Der Einzelne soll sich zunächst aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften helfen, bevor er auf die Unterstützung der Gemeinschaft zurückgreift – Ziel ist die Erhaltung der Eigenständigkeit und Selbstbestimmung des Einzelnen. Prinzip: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig!“ HIER findest du weitere Infos – Subsidiaritätsprinzip
Was bedeutet Paritätsprinzip? – Teilung der Beiträge
- Der Beitrag zu den Versicherungen wird zu je 50% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen – Ausnahmen gibt es bei Zusatzbeiträgen (Pflegeversicherung, siehe Schaubild)
Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sowie das Subsidiaritätsprinzip sollten dem angehenden Fachwirt bekannt sein!
Sozialversicherungen Beitragssätze 2023 – Tabelle
Du findest das PDF-Script „Sozialversicherungen Beitragssätze 2023“ auch in unserem DOWNLOAD-Bereich für den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
Hast Du Fragen – schreib uns – KONTAKT!