Was ist das Subsidiaritätsprinzip?
In der Fortbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und in den IHK-Prüfungen begegnet einem gerne der Begriff Subsidiaritätsprinzip – wir erklären dir kurz und knapp, was du dazu wissen musst.
Das Subsidiaritätsprinzip triffst du während der Fortbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen öfter an, möglicherweise auch in der IHK-Prüfung!
Subsidiaritätsprinzip einfach erklärt
Subsidiarität – Hilfe nach Eigeninitiative/ Selbsthilfe
- Im Sinne der Subsidiarität soll sich der Einzelne zunächst aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften helfen, bevor er auf die Unterstützung der Gemeinschaft zurückgreift – Ziel ist die Erhaltung der Eigenständigkeit und Selbstbestimmung des Einzelnen.
- Das Subsidiaritätsprinzip sieht vor: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig!“ – Sollte subsidiäre (unterstützende) Hilfe nötig sein, erfolgt diese von der kleinsten Ebene zur höchsten Ebene. Es wird nicht direkt das Maximum ausgeschöpft!
Subsidiaritätsprinzip Beispiel
Person X erleidet einen Schlaganfall und ist daraufhin erstmal nicht mehr in der Lage, sich vollständig um die Dinge des täglichen Lebens zu kümmern – das sauber halten der Wohnung und Einkaufen kann er aktuell nicht mehr eigenständig bewältigen.
Als erste subsidiäre (unterstützende) Ebene würden hier Familie und Freunde von Person X in Frage kommen. Sollte diese aus etwaigen Gründen (keine Zeit, dadurch entstehende Kosten) nicht zur Verfügung stehen, springen als nächsthöhere Ebene beispielsweise Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, DRK usw.) ein.
In unserem Beispiel würde man bei einer dauerhaften Einschränkung letztendlich auch einen Pflegegrad beantragen und entsprechend Leistungen (Pflegegeld/ Pflegesachleistungen usw.) erhalten.
Du findest das PDF-Script „Subsidiaritätsprinzip einfach erklärt“ auch in unserem DOWNLOAD-Bereich für den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
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